Betreutes Wohnen
Das Betreute Jugendwohnen ist ein Kinder- und Jugendhilfeangebot nach § 34 SGB VIII. Dieses Hilfeangebot ist für Jugendliche, die lernen sollen Verantwortung zu tragen und selbständig zu leben. Sie erhalten Begleitung und Unterstützung im Alltag.
Die Jugendlichen leben ganzjährig in Wohnungen, die Ihnen die Einrichtung zur Verfügung stellt. Sie besuchen ihre Eltern und andere Familienangehörige an den Besuchswochenenden und in den Ferien. Wie oft diese Besuche stattfinden, wird im Hilfeplan festgelegt.
Die Eltern erhalten regelmäßig Beratung und Unterstützung.
Betreuungszeiten
Die Jugendlichen werden an 365 Öffnungstagen im Jahr mit stundenweise betreut und haben in nicht betreuten Zeit einen Ansprechpartner in Rufbereitschaft. Die Betreuungsintensität und der Betreuungsumfang wird im Hilfeplangespräch vereinbart.