Hilfeprozesse
Wie beginnt ein Hilfeprozess?
Entweder eine Person oder Familie wendet sich selbst an das örtliche Jugendamt oder das Jugendamt erhält einen Hinweis durch Dritte (z.B. Nachbarn, Ärzte, Kindertageseinrichtung und Schule).
Die zuständige Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) nimmt Kontakt mit der Person/Familie auf und führt Gespräche. In diesen Gesprächen wird der Hilfebedarf ermittelt, dabei werden folgende Fragen beantwortet:
- „Welche Herausforderungen und Schwierigkeiten gibt es?“
- „Wer benötigt welche Unterstützung wobei?“
- „Wie, wann und wo kann die Person/die Familie diese Unterstützung in Form einer Jugendhilfemaßnahme erhalten?“
Innerhalb des Jugendamtes wird das Team und die Abteilungsleitung über den neuen Hilfeprozess informiert. Anschließend erfragt die ASD-Fachkraft bei den Einrichtungen der Jugendhilfe, ob diese freie Plätze haben und die notwendige Jugendhilfemaßnahme mit den jeweiligen Adressaten gestalten können.
Wenn es freie Plätze gibt, findet ein Vorstellungsgespräch statt. Wenn sich dann die Adressaten, das Team und der ASD für eine Zusammenarbeit entscheiden, werden der Einzug und der Beginn der Maßnahme geplant.